Beschreiben Sie die zu lösende Herausforderung: Das Quorum für öffentliche Anhörungen im Petitionsausschuss liegt bei 50.000 Unterschriften in vier Wochen. Es gibt kein Quorum, das Anliegen auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Beschreiben Sie Ihren Lösungsansatz: Eingereichte Petitionen mit 100.000 Unterschriften werden vom Petitionsausschuss als Vorlage auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Ein verbindliches Recht auf Behandlung von Bürgeranliegen gibt es bereits auf europäischer Ebene, aber auch in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene. Das Quorum von 100.000 Unterschriften ist eine Abwägung zwischen der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und dem demokratischen Ideal, dass alle dringenden Anliegen die Abgeordneten erreichen
Der Bundestag wird bombardiert mit diffizilen Vorlagen zu aktuellen Interessen der Verbände und der Industrie. Wenn Bürger-Anliegen nicht ein gleichermaßen gesichertes Recht auf Anhörung und Debatte haben, dann fehlt im doppelten Sinne die Wahrnehmung von Abgeordneten und Regierung für diese Anliegen. Das ist ein eklatantes Ungleichgewicht und führt zu Entfremdung und Politik-Verdrossenheit.
Petitionen mit einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung haben eine besondere Aufmerksamkeit durch die gewählten Vertreter verdient. Damit Volksvertreter von diesen Petitionen erfahren können, sollen die Anliegen einzeln als Vorlage im Plenum des Bundestages debattiert werden können. Der Petitionsausschuss setzt die herausragenden Petitionen auf die Tagesordnung des Bundestages
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